Die Kreise des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) werden durch den Kreisvorstand verwaltet und geleitet. Der Kreisvorstand ist für die Erreichung des Verbandszwecks auf Kreisebene zuständig, soweit nicht eine übergeordnete Zuständigkeit gegeben ist. Der Kreisjugendausschuss (KJA) leitet den gesamten Jugendbereich des Kreises. Dies umfasst nicht nur die spieltechnische Abwicklung der Jugendstaffeln und die Aufsicht über den gesamten Jugendspielbetrieb, sondern auch alle weiteren Bereiche der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit. Der Jugendbereich nimmt so eine zentrale Rolle im Aufgabenfeld des Kreises ein.
Die Mitglieder des Kreisjugend-Ausschusses werden durch die Vereinsvertreter auf dem Kreisjugendtag gewählt.
Die Bestätigung der gewählten Vertreter*innen erfolgt dann am Kreistag. Der Kreisjugendtag findet vor dem Kreistag statt.
Die Sportrichter (Kreis- und Bezirkssportgericht) werden auf dem Kreistag ebenfalls gewählt.
- Am Samstag, den 08.03.2025 findet der Kreisjugendtag 2025 mit den Wahlen zum Kreisjugend-Ausschuss für die Wahlperiode 2025-2029 statt.
- Am Samstag, den 05.04.2025 findet der Kreistag 2025 mit den Wahlen zum Kreisvorstand für die Wahlperiode 2025-2029 statt.
Bewerbung Wahlamt Kreisjugendtag oder Kreistag

Die Mitglieder der weiteren Ausschüsse (Kreisfußballausschuss*; Kreisleichtathletikausschuss; Kreisausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung*; Kreisschiedsrichterausschuss) werden durch die gewählte/n Vorsitzende/n vorgeschlagen und anschließend berufen. Gleiches gilt für die Staffelleitungen und weitere Kreismitarbeitenden.
*sofern gebildet
Die Mitglieder des Kreisjugend-Ausschusses werden durch die Vereinsvertreter auf dem Kreisjugendtag gewählt.
Die Bestätigung der gewählten Vertreter*innen erfolgt dann am Kreistag. Der Kreisjugendtag findet vor dem Kreistag statt.
Die Sportrichter (Kreis- und Bezirkssportgericht) werden auf dem Kreistag ebenfalls gewählt.
- Am Samstag, den 08.03.2025 findet der Kreisjugendtag 2025 mit den Wahlen zum Kreisjugend-Ausschuss für die Wahlperiode 2025-2029 statt.
- Am Samstag, den 05.04.2025 findet der Kreistag 2025 mit den Wahlen zum Kreisvorstand für die Wahlperiode 2025-2029 statt.
Bewerbung Wahlamt Kreisjugendtag oder Kreistag

Die Mitglieder der weiteren Ausschüsse (Kreisfußballausschuss*; Kreisleichtathletikausschuss; Kreisausschuss für Vereins- und Kreisentwicklung*; Kreisschiedsrichterausschuss) werden durch die gewählte/n Vorsitzende/n vorgeschlagen und anschließend berufen. Gleiches gilt für die Staffelleitungen und weitere Kreismitarbeitenden.
*sofern gebildet
Unterlagen Kreistag 05.04.2025
Einladung Kreistag Senioren 2025Hinweis zum Delegiertenausweis (Kreistag 2025)
vorl. Tagesordnung Kreistag Senioren 2025
Tagesordnung Kreistag Senioren 2025
Delegiertenschlüssel Kreistag Senioren 2025
Bericht KV 2025
Bericht KK 2025
Bericht KSA 2025
Bericht KSG 2025
Bericht VKLA 2025
Bericht BSG/BJSG 5 - 2025
Protokoll Kreistag Senioren 2022
Bericht KJA Kreisjugendtag 2025