Das Kreissportgericht (KSG):
Das Kreissportgericht ist örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung sowohl im Jugendbereich, als auch im Seniorenbereich (Herren, Frauen, AH) im Kreis Hagen.Als Organ der Sportgerichtsbarkeit hat das Sportgericht die Aufgabe, für Gerechtigkeit und Ordnung im Fußball zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der beteiligten Akteure. Es ist sachlich zuständig für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Junioren- und Juniorinnen-Mannschaften, sowie der Herren- und Frauen- Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Kreises zugeordnet sind.
Ferner fallen auch Pokalspiele und Turnierspiele Kreisebene, wie auch die Hallenstadtmeisterschaften in die Zuständigkeit des Sportgerichts. Die Mitglieder des Kreissportgerichts sind unabhängig. Sie sind nur dem geschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen. Als Grundlage der Entscheidungen und des Handelns dient die Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV.
E-Postfach des Kreissportgerichts
Vereine werden gebeten mit dem Sportgericht, auschließlich digital über das Elektronische Postfach (E-Postfach) im DFBnet, oder über die jeweiligen E-Mailadressen zu kommunizieren.Wo verhandelt das Sportgericht?
Sofern eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, verhandelt das Kreissportgericht seine Fälle meistens im Vereinsheim SpVg Hagen 1911 (Haßleyer Str. 53; 58093 Hagen).Der Verhandlungsort ist der amtlichen Ladung des Kreissportgerichts zu entnehmen.
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Das Bezirkssportgericht (BSG):
Aktuell stellt der Kreis 13 den stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirkssportgerichts V als zweite Instanz für die Ruhrgebietskreise des FLVW (Bochum, Dortmund, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen).
HJ


Stand: Oktober 2024